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Rechnungsberichtigung: Rückwirkung beim Vorsteuerabzug
Der 5. Senat des FG Münster hat sich mit der bisher nicht abschließend geklärten Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung formell fehlerhafter Rechnungen rückwirkend zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach Ansicht des Finanzgerichts wirken im Einspruchsverfahren Rechnungsberichtigungen grds. zurück; danach, d.h. Berichtigungen erst im Klageverfahren, dagegen nicht mehr (FG Münster, Urteil v. 10.12.2015 - 5 K 4322/12 U; Revision zugelassen).
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2016
Das BMF hat mit Schreiben vom 16.12.2015 die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.
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